der Firma GymOne 24/7 GmbH vom 01/2023
1. Gegenstand
Diese allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Geschäftsbeziehungen der GymOne 24/7 GmbH, Claude-Dornier-Straße 5, 54634 Bitburg (im Weiteren "Studio") mit ihren Mitgliedern. Abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung. Das anfängliche Nutzungsentgelt umfasst die Mitbenutzung der Trainingsanlage auf Mietbasis, sowie die Benutzung der Erholungs- und Kursräume und die Teilnahme an sportlichen und/oder geselligen Aktivitäten des Studios. Kostenpflichtige Zusatzleistungen können in Verbindung mit einer neuen Mitgliedschaft jederzeit neu vereinbart werden bzw. vom Studio unter Verzicht des entsprechenden Entgelts aus dem Programm genommen werden.
2. Vertragsabschluss / Vertragslaufzeit / Änderung persönlicher Angaben
2.1 Bei Vereinbarungsunterzeichnung ist eine einmalige Aktivierungsgebühr in Höhe von 35,00€ sowie ein Zugangsmedium (Chip) mit 15€ zu zahlen. Die Aktivierungsgebühr und der Zugangschip sind nach Abschluss der Vereinbarung sofort fällig. Abweichungen sind schriftlich festzuhalten.
2.2 Das Mitglied und das Studio schließen einen gesonderten Mitgliedsvertrag. Dazu nimmt das Mitglied Kontakt zum Studio auf und vor Ort im Studio wird gemeinsam ein digitaler Mitgliedsvertrag ausgefüllt und vom Mitglied digital unterzeichnet. Das Mitglied kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzinformationen einsehen. Damit ist der Vertrag wirksam abgeschlossen. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. Die Mitgliedsverträge werden wahlweise auf feste Laufzeiten von 12 und 24 Monate oder auf monatlich kündbare Laufzeit abgeschlossen und beginnen mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Die Mitgliedschaft ist erstmals von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Erstlaufzeit kündbar. Nach der Erstvertragslaufzeit wandelt sich die Mitgliedschaft in einen Monats-Tarif um. Im Monats-Tarif greift nach der Umwandlung ein Tarif von 18,00€/Woche bei der zuvor gewählten Basic-Mitgliedschaft oder 23€/Woche bei der zuvor gewählten Premium-Mitgliedschaft. Das Mitglied kann jedoch mit einer erneuten Vertragsumstellung wieder in den aktuellen Tarif zurückkehren. Hinzugebuchte Zusatzmodule bleiben von der Umwandlung unberührt. Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann danach mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen (E-Mail oder Brief). Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
2.3 Die Nutzung des Studios ist erst ab dem 14. Lebensjahr möglich. Das Trainieren von Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten bzw. einer von dieser bevollmächtigten Person gestattet. Für Jugendliche zwischen dem vollendeten 16. Lebensjahr und vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Studionutzung nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Die erstmalige Studionutzung ist erst nach erfolgter Anamnese und Einstellung der Geräte erlaubt, welche zusammen mit den Erziehungsberechtigten zu erfolgen hat. Es sei denn, diese verzichten ausdrücklich darauf. Von den Erziehungsberechtigten ist ein Notfallkontakt anzugeben. Vertragspartner sind bei minderjährigen Mitgliedern die Erziehungsberechtigten. Sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet hat, erfolgt ein Wechsel des Vertragsinhabers von den Erziehungsberechtigten auf das volljährige Mitglied.
2.4 Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zulasten des Mitglieds. Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragsparteien bis spätestens drei Kalendermonate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Vertragspartner in Textform gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3. Beiträge
3.1 Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am 1. oder am 15. für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Mitgliedsbeitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss kann zum 1. oder 15. des Folgemonats dazugerechnet werden. Der Beitrag für den letzten anteiligen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden. Sie werden per SEPA-Lastschriftermächtigung eingezogen, sofern keine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Hat das Mitglied ein Rücklastschriftverfahren zu vertreten, werden alle daraus entstandenen Bankgebühren zzgl. 5€ Schadensersatz an das Studio sofort fällig. Ein geringerer Schaden ist durch das Mitglied nachzuweisen.
3.2 Gerät das Mitglied mit einer Zahlung in Verzug, ist das Studio berechtigt, das Zugangsmedium sofort zu sperren. Das Mitglied hat damit keinen Zugang mehr zum Studio. Diese Sperrung wird erst nach Zahlung sämtlicher ausstehender Beträge und Gebühren aufgehoben. Sollte das Mitglied mit einem Betrag von zwei Monatsbeiträgen im Verzug sein, so kann der komplette Beitrag bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin zuzüglich aller angefallenen Gebühren sofort zur Zahlung fällig gestellt werden und das Studio ist berechtigt, den Mitgliedsvertrag fristlos zu kündigen. Für jede verzugsbedingte Mahnung fallen Mahngebühren i. H. v. 5,90 € an. Kommt es zu ausbleibenden Zahlungen bzw. Rückbelastungen, die das Studio nicht zu vertreten hat, so sind die dafür anfallenden Kosten vom Mitglied zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten eines Inkassobüros, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten. In diesem Fall wird ohne schriftliche Kündigung die Mitgliedschaft mit dem Studio zum fristgemäßen Vertragsende beendet. GymOne 24/7 GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
3.3 Erfolgt eine gesetzliche Mehrwertsteuersenkung oder -erhöhung, so senkt bzw. erhöht der Studio seine Beiträge und Entgelte entsprechend zum Monatsersten nach Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesänderung und informiert seine Mitglieder darüber vorher schriftlich. Ein Sonderkündigungsrecht wird für diesen Fall ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Optionale Zubuchungen
4.1 Für einen Aufpreis können optionale Leistungen dazugebucht werden, welche im Vertrag als Zusatzmodule genannt werden.
4.2 Sämtliche optionale Leistungen können nach unterbrechungsfreiem Ablauf der Erstlaufzeit des Mitgliedsvertrages mit derselben Frist der gewählten Laufzeit zum Monatsende gekündigt werden und enden spätestens mit Ablauf der Mitgliedschaft.
4.3 Der Betrag für die Zubuchung wird monatlich mit dem Mitgliedsbeitrag fällig und zusammen mit diesem abgebucht.
5. Zugangsmedium
5.1 Das Zugangsmedium, das das Mitglied nach Abschluss der Mitgliedschaft erhält, ist eine nicht übertragbare Zugangsberechtigung, die ihm den Zutritt zu dem Studio ermöglicht und für jeden Einlass in das Studio zwingend erforderlich ist.
5.2 Der Verlust dieses Medium ist dem Studio unverzüglich in Textform mitzuteilen. Gegen ein Entgelt i.H.v. 15,00 € kann das Mitglied ein neues Zugangsmedium beantragen.
5.3 Das Mitglied verpflichtet sich, das Zugangsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden. Eine Überlassung an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Das Mitglied haftet gegenüber dem Studio für Schäden aufgrund eines Missbrauchs des Zugangsmediums, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Für jeden Fall eines Verstoßes verpflichtet das Mitglied sich zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes i. H. v. 100,00 €. Die Geltendmachung eines über diesen Betrag hinausgehenden Schadens bleibt dem Studio vorbehalten. Das Mitglied hat allerdings auch die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. In diesem Fall schuldet es lediglich den nachgewiesenen Betrag.
6. Sicherheit im Studio, Videoüberwachung, Gesundheit
6.1 Nach Vertragsschluss und vor der ersten Nutzung des Studios, muss zwingend eine Einweisung in Funktionsweise der Geräte erfolgen. Ohne vorherige Einweisung dürfen die Geräte nicht benutzt werden.
6.2 Das Studio hat grundsätzlich an 7 Tagen in der Woche 24 Stunden geöffnet für Mitglieder mit einer entsprechenden Zubuchung. Erfolgt keine Zubuchung des 24/7 Zugangs, gelten die betreuten Zeiten. Die betreuten Zeiten sind dem Aushang im Studio zu entnehmen, außerhalb dieser Zeit sind weder Trainer noch Aufsichtspersonen anwesend. Über ein Notfalltelefon kann jederzeit Hilfe herbeigerufen werden.
6.3 Es wird darauf hingewiesen, dass das Studios aus Sicherheitsgründen und zur Kriminalitätsprävention unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder, Teilflächen des Studios mit Videokameras überwacht. Die Aufnahmen werden gesichert, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die Umkleiden werden zum Schutz der Privatsphäre jedoch nicht mit Kameras überwacht. Details können der Datenschutzerklärung entnommen werden.
6.4 Das Mitglied verpflichtet sich, die durch Aushang bekannt gegebene „Hausordnung GymOne 24/7 vom 01.01.2021“ einzuhalten und Weisungen von Mitarbeitern des Studios nachzukommen. Ein grober oder wiederholter Verstoß gegen die Hausordnung berechtigen das Studio zu einem Hausverbot, zur fristlosen Kündigung und zu einem Schadensersatzanspruch gegen das Mitglied i.H.v. 250,00 € sowie zu Schadensersatzansprüchen für daraus entstehende Folgeschäden. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied nachweisen kann, dass entweder kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
6.5 Im Falle körperlicher Beschwerden, gesundheitlicher Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen und aktuellen Krankheiten hat das Mitglied sich in einer persönlichen Beratung durch einen Arzt darüber aufklären zu lassen, ob sein körperlicher und gesundheitlicher Zustand dem Fitnesstraining entgegensteht.
7. Haftungsbeschränkung
7.1 Das Studio wird die Geräte und Räumlichkeiten in einem funktionierenden, verkehrssicheren Zustand halten, um einen reibungslosen und zufriedenstellenden Trainingsablauf zu gewährleisten.
7.2 Das Studio haftet für nur für Schäden (1) die das Studio, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Sowie (2) für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind und die auf einer Pflichtverletzung vom Studio oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso (3) in den Fällen die durch die Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht) entstanden sind.
7.3 Das Studio haftet in den Fällen (1) und (2) des vorstehenden Absatzes der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.4 Diese Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene oder beschädigte Wertgegenstände, Beschädigung von Bekleidungsstücken sowie für Geldbeträge.
7.5 Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch das Studio zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten des Studios in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Die Spinde dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio ist berechtigt belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheitszeiten verwendet werden. Etwaige Kosten hat das Mitglied zu tragen.
7.6 Das Mitglied verpflichtet sich, mit den Geräten und Räumlichkeiten pfleglich umzugehen. Beschädigungen, die nicht auf der gewöhnlichen Abnutzung beruhen, sondern durch unsachgemäße Nutzung hervorgehoben wurden, werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie schuldhaft verursacht hat. Für Verletzungen und Schäden aufgrund unsachgemäßen Gebrauchs von Trainingsgeräten und Einrichtungsgegenständen ist die Haftung des Studios ausgeschlossen.
8. Ausfallzeiten / Umzug / Widerruf
8.1 Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehrzeiten bei Versetzungen für einen im Voraus bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welche sie geruht hat. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt. Eine ordentliche Stilllegung ist bis zu 6 Monate in einem laufenden Jahr möglich. Für die Stilllegung des Vertrages wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Ein Sonderkündigungsrecht bei Erkrankungen besteht nur im Fall einer ärztlich festgestellten Sportuntauglichkeit oder einer Gesundheitsgefährdung durch Fitnesstraining an allen Gerätegruppen. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (bspw. Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung jedoch unzulässig.
8.2 Bei einem Umzug infolge einer Arbeitsplatz- oder persönlicher Standortveränderungen entsteht nach aktueller Rechtsprechung mit Urteil vom 04.05.2016 (Az.: XII ZR 62/15) kein außerordentliches Kündigungsrecht. Das Mitglied kann jedoch einen schriftlichen Antrag auf Kulanz an das Studio stellen für eine gesonderte Vereinbarung. Bei einer außerordentlichen Kündigung vor Ablauf des Vertrages wird die Vorkasse nicht zurückerstattet. Das Mitglied kann jedoch einen Kulanzantrag auf Überschreibung der Mitgliedschaft stellen. Nach Prüfung des Kulanzantrages durch das Studio, kann die Mitgliedschaft gegen eine erneute Chipgebühr (15,00€) auf eine andere Person umgeschrieben werden.
8.3 Bei einer Online-Anmeldung oder einem Vertragsabschluss über unsere Internetseite hat jedes Mitglied ab dem Tag des Zustandekommens der Mitgliedschaft nach dem Fernabsatzgesetz ein außerordentliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Wenn das Mitglied die Mitgliedschaft innerhalb dieser Frist widerruft, werden die Kosten für die Aktivierungsgebühr, die Kosten des Zugangsmediums sowie eventuelle Rücklastschriftgebühren trotzdem fällig. Bereits gezahlte Pauschalen oder Beiträge werden nicht zurückerstattet.
9. Bargeldloses Zahlen
Das Studio bietet dem Mitglied die Möglichkeit eines bargeldlosen Zahlungsverkehrs mittels Zugangsmedium. Der offene Betrag wird mit dem nächsten fälligen Mitgliedsbeitrag eingezogen.
10. Reparatur und Renovierungsarbeiten
Das Studio ist das ganze Jahr täglich geöffnet, vorbehaltlich gesetzlicher/behördlicher Vorschriften oder sonstiger betriebsbedingter Umstände. Das Studio ist berechtigt Teilbereiche wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten, Renovierung oder Revision für maximal 14 Tage im Jahr zu schließen. Das Mitglied hat in diesen Fällen keinen Anspruch auf Beitragserstattung oder -reduzierung.
11. Datenschutz
11.1 Das Studio verarbeitet die personenbezogenen Daten des Mitglieds in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen. Details ergeben sich aus den Datenschutzinformationen des Studios und den darin enthaltenen Verweisen, die im Studio eingesehen werden können. Die Datenschutzerklärung ist nicht Teil einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Studio und dem Mitglied und kann Änderungen unterliegen. Die Datenschutzerklärung sollte daher regelmäßig eingesehen werden.
11.2 Das Studio erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus dem Mitgliedsvertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, f DSGVO zum Zweck der Vertragsabwicklung, Mitgliederbetreuung, Wahrnehmung des Hausrechts, Verhinderung und Aufklärung von Straftaten sowie für eigene Werbeaktionen selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses.
11.3 Das Studio verpflichtet sich, keine personenbezogenen und/oder vertraulichen Daten und Informationen an außenstehende Dritte weiterzugeben. Hiervon ausgenommen sind Dienstleister, die besonders vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden, sowie bei berechtigtem Interesse Inkasso-Unternehmen. Weiterhin verpflichtet sich das Studio die vertraulichen Informationen ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen zu verwenden. Es sei denn das Mitglied hat seine Einwilligung erteilt.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, wenn das Mitglied der Änderung zustimmt. Die Zustimmung des Mitglieds gilt als erteilt, wenn das Studio das Mitglied über die Änderung in Kenntnis gesetzt und ihm die Gelegenheit eingeräumt hat, den Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung zu widersprechen. Falls kein Widerspruch erfolgt, werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Das Studio wird in der Änderungsmitteilung auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
12.2 Ein Mitglied kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die Forderungen des Studios aufrechnen.
12.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
12.4 Nebenabreden zur Mitgliedschaftsvereinbarung oder diesen AGB bedürfen der Textform sowie der beidseitigen Zustimmung
Als Verbraucher steht Ihnen bei einer online gebuchten Dienstleistung, hier dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Nachfolgend belehren wir Sie über das gesetzliche Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen die Mitgliedschaftsvereinbarung zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der
GymOne 24/7 GmbH - Claude-Dornier-Straße 5 - 54634 Bitburg
E-Mail: info@gymone-bitburg.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedochnicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Erlöschen des WiderrufsrechtsIhr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
GymOne 24/7 GmbH
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54634 Bitburg
E-Mail: info@gymone-bitburg.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum(*) Unzutreffendes streichen.